Geologiedatengesetz (GeolDG)

Flagge Deutschland
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Das Geologiedatengesetz (GeolDG) ist am 30. Juni 2020 in Kraft getreten und dient der Sicherung und Bereitstellung geowissenschaftlicher Daten. Diese Daten können genutzt werden für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, im Standortauswahlverfahren zur Endlagersuche für Atommüll, für die Bewertung von Georisiken, zum Klimaschutz durch Geothermie, zur Rohstoffversorgung sowie zur Unterstützung von großen Infrastrukturprojekten (vgl. §1 GeolDG).

Gemäß §8 GeolDG sind Personen, Unternehmen und Einrichtungen, die geologische Untersuchungen durchführen wollen, zur Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Untersuchung verpflichtet. Zur Anzeige können die Anzeigeportale der SGD genutzt werden, die die jeweils erforderlichen Nachweisdaten zur geplanten geologischen Untersuchung abfragen.

Überblick über die Anzeigeportale der staatlichen geologischen Dienste: