AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG
Die AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG befasst sich mit rechtlichen und vollzugsbezogenen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Geologiedatengesetz (GeolDG) sowie angrenzenden Rechtsgebieten.
Auftrag und Aufgaben der AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG
Kernaufgabe der Arbeitsgruppe ist der fach- und länderübergreifende Austausch sowie die Abstimmung zu Rechts- und Vollzugsfragen bei der Anwendung des Geologiedatengesetzes (GeolDG). Ziel ist es, eine möglichst einheitliche Auslegung und Umsetzung des GeolDG zu fördern.
Zu den Aufgaben der AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG gehören insbesondere:
- Austausch zu offenen Rechts- und Anwendungsfragen
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und gemeinsamen Standards
- Entwicklung und Abstimmung von Vorlagen
- Erörterung aktueller Gerichts- und Klageverfahren mit Bezug zum GeolDG
- Identifizierung von Handlungsbedarfen und Erarbeitung von Ansatzpunkten zur Fortentwicklung des GeolDG
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für die Staatlichen geologischen Dienste zuständigen ministeriellen Fachaufsichtsbehörden, der Staatlichen Geologischen Dienste, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zusammen.
Geschäftsführung
Andreas Tschauder
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Emy-Roeder-Straße 5
D-55129 Mainz
E-Mail: geschaeftsstelle-arv@lgb-rlp.de
Internet: https://www.lgb-rlp.de
Fragen und Arbeitsaufträge an die AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG
Die Arbeitsaufträge der AG ergeben sich vorrangig aus Rechts- und Vollzugsfragen der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) sowie aus Arbeitsaufträgen, die der Direktorenkreis (DK) an die AG richtet.
Fragen und Arbeitsaufträge sind über die Geschäftsstelle an die AG zu übermitteln. Die eingegangenen Themen werden in der Regel im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen behandelt.
Über die Priorisierung der Themen und Arbeitsaufträge entscheidet die AG. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Fristen und Prioritäten aus Arbeitsaufträgen des Direktorenkreises
- die Dringlichkeit der von den Staatlichen Geologischen Diensten eingebrachten Fragestellungen.
Kontakt
Geschäftsstelle AG Recht und Vollzugsfragen GeolDG
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Emy-Roeder-Straße 5
D-55129 Mainz
E-Mail: geschaeftsstelle-arv@lgb-rlp.de
Internet: https://www.lgb-rlp.de